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   OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 134/04   

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https://dejure.org/2005,7241
OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 134/04 (https://dejure.org/2005,7241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2005 - 5 U 134/04 (https://dejure.org/2005,7241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 5 U 134/04 (https://dejure.org/2005,7241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 Nr 1 AktG, § 327b Abs 3 AktG
    Ausschluss eines Minderheitsaktionärs: Nichtigkeit des squeeze-out-Beschlusses wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Garantieerklärung bei Einberufung der Hauptversammlung

  • Judicialis

    AktG § 241

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 241
    Aktiengesellschaft; AG; Wesen; Squeeze-out; Beschluss

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Squeeze-out: Keine Nichtigkeit des Übertragungsbeschlusses wegen nicht ordnungsgemäßer Garantieerklärung hinsichtlich der Barabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines mit dem Wesen einer Aktiengesellschaft nicht zu vereinbarenden Beschlusses; Entfernung von Aktien in sittenwidriger Weise durch die Aufbewahrung von Aktien in einem Depot; Differenzierung von Alleindepots und Gemeinschaftswertdepots; Abgrenzbarkeit von ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 241 Nr. 3, § 327b Abs. 3
    Keine Nichtigkeit des Übertragungsbeschlusses wegen nicht ordnungsgemäßer Garantieerklärung hinsichtlich der Barabfindung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Analoge Anwendung der §§ 241 ff AktG, Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 241 Nr. 5 AktG analog, Einberufungsmängel gemäß § 241 Nr. 1 AktG analog, Sittenwidrige Beschlüsse nach § 241 Nr. 4 AktG analog, Unvereinbarkeit mit dem Wesen der GmbH, Verletzung von Bestimmungen über den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2807
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 134/04
    Diese ist weder erzwingbar noch durch die Feststellung einer Sachdienlichkeit ersetzbar (BGH NJW 1996, 2799).

    In diesem Fall ist eine Auslegung der Prozesserklärung als Beitritts- und nicht als Übernahmeerklärung nicht angebracht (vgl. BGH NJW 1996, 2799 unter II 2).

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 134/04
    Durchgreifende Bedenken bestehen insoweit allerdings nicht (vgl. OLG Hamburg ZIP 2003, 2076; KK-Koppensteiner, 3. Aufl. 2004, Vorbem. § 327 a AktG Rn. 6, 7).
  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2004 - 5 O 22/04

    Wirksame Garantieerklärung hinsichtlich der Barabfindung auch durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 134/04
    Das Landgericht, dessen Urteil in DB 2004, 1550 veröffentlicht ist, hat die Klage abgewiesen.
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